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eAntrag
EU-Agrarförderung

Leistungen nach der
Düngeverordnung (DüV)

Informationen zur EU-Agrarförderung

Mit der GAP-Reform 2023 wurde in Rheinland-Pfalz eine neue Software eingeführt.

As-Digital, bzw. der eAntrag Agrarförderung wird nicht mehr angeboten. Der eAntrag in der Agrarförderung ist zu LEA Agrarförderung (Landwirtschaftlicher Elektronischer Antrag) geworden.

In LEA Flächenförderung wird der Antrag auf Agrarförderung gestellt und löst damit den bisherigen Antrag in AS-Digital ab.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU ist eine gemeinsame Politik für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Alle EU-Staaten mussten für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die GAP entwickeln. Der von dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eingereichte Entwurf des deutschen GAP-Strategieplans wurde am 21. November 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt.

Ausführliche Informationen zur Gemeinsamen Agrarpolitik und zum GAP-Strategieplan für Deutschland sind über folgende Links nachzulesen:

Erstmals werden in der Förderperiode 2023-2027 die beiden Säulen der GAP über einen GAP-Strategieplan pro Mitgliedstaat umgesetzt, der die Finanzierung sämtlicher Interventionen mit Mitteln der beiden EU-Agrarfonds (EGFL, ELER) umfasst.

Die GAP ab 2023 verfolgt die Hauptziele, einen intelligenten, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektor zu fördern und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten, Umweltpflege und Klimaschutz deutlich zu verbessern und das sozioökonomische Gefüge der ländlichen Räume zu stärken. Dabei sind die wirtschaftlichen Chancen aller Akteure der Wertschöpfungsketten gerade auch mit Blick auf die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit unabhängig von Sektoren, Produktionsweisen oder Vermarktungswegen zu erschließen und nachhaltige Wirtschaftsweisen wie der ökologische Landbau weiter auszubauen.

Zur Finanzierung der neuen GAP steht auf die einzelnen Jahre bezogen annähernd das gleiche Budget zur Verfügung wie in der Förderperiode 2014-2020, wobei die Einkommenswirkung der Direktzahlungen deutlich abnimmt.

Rheinland-Pfalz erhält für die Jahre 2023-2027 in der Summe rd. 1,23 Milliarden Euro an EGFL-/ELER-Mitteln für Landwirtschaft und Weinbau, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie für die Entwicklung ländlicher Räume. Davon stehen für den ELER rund 337 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzu kommen rund 290 Mio. Euro nationale Mittel zur Kofinanzierung der ELER-Mittel. 
 
Mit der „Grünen Architektur“ erfolgt ein Paradigmenwechsel in der neuen GAP. Aufgrund der erweiterten Konditionalität, den „Öko-Regeln“ in der 1. Säule“, der Stärkung der fünfjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus in der 2. Säule sowie der Förderung von Umweltinvestitionen sollen die Klima- und Umweltwirkungen verstärkt werden. Rheinland-Pfalz wird alle sieben national beschlossenen Öko-Regeln vorsehen. Allein hierfür sind in den Jahren 2023-2027 EGFL-Mittel in Höhe von 191,31 Mio. Euro vorgesehen. Auch die Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirte wird verbessert. 
 

Rheinland-Pfalz kann nur die sektoralen Interventionen der 1. Säule der GAP (bspw. Weinförderung) sowie die ELER-Förderung der 2. Säule gestalten. Die sektoralen Interventionen werden bis auf die Stärkung der Umweltinvestitionen in ihrer Ausgestaltung grundsätzlich beibehalten. Für die sektoralen Interventionen im Weinbau sind rund 87,96 Mio. Euro vorgesehen. Dazu zählen bspw. die Förderung der Umstrukturierung von Rebflächen oder kellerwirtschaftliche Investitionen. Rheinland-Pfalz konnte insofern die Umsetzung seiner Ziele gezielt angehen. In Anhörungen wurden gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren aus den Landwirtschafts- und Umweltverbänden sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnerinnen und
-partnern über eine zukunftsfähige rheinland-pfälzische Agrarpolitik diskutiert. Mit den vorgebrachten Erkenntnissen und Ergebnissen entwickelte Rheinland-Pfalz anhand von vier strategischen Querschnittszielen 16 Interventionen mit über 90 Fördergegenständen. 

Für die 2. Säule der GAP sollen im GAP-Strategieplan die Handlungsschwerpunkte des Entwicklungsprogramms EULLE 2014-2020 fortgeschrieben werden. Das Portfolio wird unter Berücksichtigung der Koalitionsvereinbarung gegenüber dem Entwicklungsprogramm EULLE leicht verändert. Dabei soll trotz Einführung der Öko-Reglungen in der 1. Säule der vergleichsweise hohe Anteil der Umweltmaßnahmen wie die Förderung des ökologischen Landbaus in Rheinland-Pfalz beibehalten werden.

Die in 2022 eingeführte Ausgleichszulage für von der Natur oder aus spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten wird beibehalten. Um den Generationenwechsel und die Nachfolge im Bereich der Landwirtschaft zu sichern, wird zukünftig die Existenzgründung gefördert.

Zur Person

Mein Name ist Alfons Giebeler. Ich bin ehemaliger Referatsleiter bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur mit den Schwerpunkten

  • Agrarförderung
  • Agrarumweltmaßnahmen (AUKM)
  • Grundstücksverkehr
  • Landpachtgesetz
  • Höfeordnung Rheinland-Pfalz
  • HI-Tier Datenbank
  • ZID-Datenbank

Als Mitarbeiter der Kreisverwaltung im Referat Landwirtschaft war ich Dienstleister im Sinne der Westerwälder Landwirte.

Nach meinem Ausscheiden aus dem Dienst habe ich im Jahr 2017 mein Beratungsbüro für die EU-Agrarförderung eröffnet, um meine Erfahrungen weiter bestmöglich einzusetzen.

Hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen und Regelungen im Bereich der EU-Agrarförderung sowie der entsprechenden EDV-Anwendungen für den eAntrag – insbesondere für das Bundesland Rheinland-Pfalz – kann ich langjährige Erfahrungen vorweisen.

Nach der Einführung der neuen Düngeverordnung im Jahre 2017 konnte ich durch weitere Fortbildungen meinen Tätigkeitsbereich für die Erstellung von Düngebedarfsermittlungen und betriebliche Nährstoffvergleiche bzw. Stoffstrombilanzen erweitern.

Meine EDV-Ausstattung ermöglicht es mir, die Bearbeitung der Anträge oder die Berechnungen im Rahmen der Düngeverordnung auf Wunsch auch vor Ort auf dem Betrieb durchzuführen.

Kontakt

Gerne biete ich Ihnen meine Unterstützung an:
Benötigen Sie Hilfe beim Antrag zur Argrarförderung oder bei der Düngebedarfsermittlung? Sie möchten einen Termin für eine Beratung ausmachen? Oder haben noch allgemeine Fragen? Sprechen Sie mich gerne an!

Zur Zeit bin ich telefonisch und per Email erreichbar. Gerne können wir auch einen persönlichen Termin vor Ort auf Ihrem Hof oder in meinem Büro vereinbaren. 

Agrarberatung Giebeler
Alfons Giebeler, Dipl. Ing. agrar (FH)
Wiesenstr. 7
56479 Irmtraut

Telefon:  06436/94043
Telefax:  06436/94046
Mobil:     0173/3009998
Email:     info@agrarberatung-giebeler.de